Bitte beachten Sie ab sofort folgende Regelungen gemäß der 11. BaylfSMV:
- Da eine Pflicht zur Anzeige von Gottesdiensten für mehr als 10 Personen besteht, bitten wir Sie, sich unbedingt in die aufgelegte Liste der Gottesdienstbesucher einzutragen. Im Falle einer an uns gemeldeten Erkrankung eines Besuchers können wir Sie damit rechtzeitig informieren.
- Die Maskenpflicht (FFP2-Maske) gilt für die Gottesdienstbesucher während des Gottesdienstes, auch wenn sie sich an ihrem Platz befinden. Nur beim Kommunionsempfang wird die Maske kurz beiseite genommen.
- Gemeindegesang ist untersagt.
- Der Mindestabstand von 1,5m ist zwischen allen Personen zu wahren, die nicht demselben Hausstand angehören.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.